Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung hatte sich der Gerichtshof mit Fragen des Vorzugspfandrechts im Wohnungseigentumsrecht zu befassen. Dabei war die Berufung der Eigentümergemeinschaft gegenüber Pfandgläubigern auf ihr gesetzliches Vorzugspfandrecht iZm der Klagsanmerkung zu analysieren.
Rechtsgrundlagen: § 27 WEG; § 216 EO