Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung hatte der OGH das Verhältnis zwischen Strafurteil und Haftungsbescheid iSd § 224 Abs 1 BAO einer Analyse zuzuführen und dahingehend festgestellt, dass eine Weisung iSd Gesetzes auf Grundlage des Strafurteils zu ergehen hat und den geforderten Betrag zwingend konkretisieren muss.
Rechtsgrundlagen: § 26 Abs 2 FinStrG; § 224 Abs 1 BAO