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Haftungsbescheid beruht auf Verurteilung, nicht umgekehrt

StrafrechtJudikaturDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)EvBl 2011/49EvBl 2011, 327 - 328 Heft 7 v. 1.4.2011

Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung hatte der OGH das Verhältnis zwischen Strafurteil und Haftungsbescheid iSd § 224 Abs 1 BAO einer Analyse zuzuführen und dahingehend festgestellt, dass eine Weisung iSd Gesetzes auf Grundlage des Strafurteils zu ergehen hat und den geforderten Betrag zwingend konkretisieren muss.

Rechtsgrundlagen: § 26 Abs 2 FinStrG; § 224 Abs 1 BAO

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