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Kein Erneuerungsantrag im Vollzug

StrafprozessrechtJudikaturDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)EvBl 2011/42EvBl 2011, 275 - 277 Heft 6 v. 15.3.2011

Zusammenfassung: In vorliegender Entscheidung hatte sich der OGH zur Zulässigkeit des Erneuerungsantrags im Vollzug von Freiheitsstrafen und bei der Anwendung vorbeugender Maßnahmen zu äußern. Dabei nimmt er auch in Bezug auf eine Grundrechtsbeschwerde Stellung und verweist auf die Erneuerung des Strafverfahrens ohne vorherige Anrufung des EGMR unter dem Aspekt der Subsidiarität.

Rechtsgrundlagen: § 363a StPO

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