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§ 1295 ABGB

OGH-LeitsätzeSchadenersatzrechtDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)JZ-LS 2011/12ÖJZ 2011, 83 - 84 Heft 2 v. 15.1.2011

Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat hatte sich der Frage zu widmen, inwiefern Verhaltensregeln für Skifahrer auch für sogenannte "Fun-Parks", bei denen Sprungschanzen für Snowboarder und Skifahrer bereitgestellt werden, gelten sollen.

Rechtsgrundlagen: § 1295 ABGB

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