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§ 1406 ABGB

OGH-LeitsätzeSchuldrechtDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)JZ-LS 2011/13ÖJZ 2011, 84 - 85 Heft 2 v. 15.1.2011

Zusammenfassung: Im Rahmen seiner Entscheidungsfindung hatte sich der OGH mit der Anrechenbarkeit einer Witwenpension auf einen Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten gegen den Erben nach Schuldbeitritt als Solidarverpflichtung zu befassen.

Rechtsgrundlagen: § 1406 ABGB

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