§ 41 ZPO; § 51 ZPO; §§ 19 ff JN; § 9 Abs 5 AHG; § 43 ZPO; § 22 GOG; § 1 Abs 1 AHG
Im vorliegenden Beitrag untersucht der Autor, ob im Ablehnungsverfahren ein Kostenersatz zulässig ist, wobei er auf die Zweiseitigkeit im Rekursverfahren und die Geltendmachung der Kosten als Amtshaftungsschäden eingeht.