Art 6 EMRK; Art 47 Abs 2 GRC
Im vorliegenden Beitrag befasst sich der Autor mit dem VfGH-Urteil B 254/11 vom 28.6.2011, welches die Umweltverträglichkeitsprüfung bezüglich des Brenner Basistunnels zum Gegenstand hat und sich gegen eine Entscheidung des VwGH hinsichtlich der Zuständigkeit des Umweltsenats stellt. Er stellt die Judikaturwende des VfGH in diesem Bereich und die Abkehr von der Kernbereichsthese dar.