Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf das VfGH-Urteil V 7/11 vom 30.6.2011 hingewiesen, welches sich mit der Prüfung des Flächenwidmungsplans hinsichtlich der Aufhebung der Baugenehmigung zur Errichtung der Erstaufnahmestelle für Asylwerber in Eberau befasst.
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