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Der Berufungskommission im Sinn des BEinstG kommt weiterhin Tribunalqualität zu

VerfassungsgerichtsbarkeitJudikaturHelmut Hörtenhuber; Daniela UrbanÖJZ 2011/107ÖJZ 2011, 1036 - 1037 Heft 22 v. 1.11.2011

Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf das VfGH-Urteil G 80/10 vom 1.7.2011 hingewiesen, welches die Anträge des VwGH zur Aufhebung des § 19a Abs 2a Satz 1 BEinstG, in eventu § 8 Abs 2 BEinstG behandelt und prüft, ob die Berufungskommission zur Entscheidung in letzter Instanz befugt ist.

Rechtsgrundlagen: § 19a BEinstG; § 8 Abs 2 BEinstG; Art 20 Abs 2 B-VG

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