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380-kV-Leitung in Salzburg: Wirtschaftsministerium zuständig

VerwaltungsrechtJudikaturHelmut Hörtenhuber; Daniela UrbanÖJZ 2011/107ÖJZ 2011, 1037 Heft 22 v. 1.11.2011

Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf das VfGH-Urteil V 167/10 vom 2.7.2011 hingewiesen, welches die Zuständigkeit für die starkstromrechtliche Bewilligung einer 380-kV-Leitung prüft.

Rechtsgrundlagen: Art 10 Abs 1 Z 10 B-VG; § 2 StWG

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