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Streichung aus der Liste

AsylrechtJudikaturDr. Wolf Okresek, Sekt.-Chef im BKA i.R.MRK 2011/6ÖJZ 2011, 981 - 982 Heft 21 v. 1.11.2011

Zusammenfassung: Im Rahmen seiner Entscheidung wendet sich der EGMR der Frage zu, ob in Hinblick auf ein Asylverfahren der Beschwerdeführer dann noch Grund für sein Vorbringen hat, wenn aufgrund einer Zusage keine Abschiebung ohne vollständige Prüfung seines Asylvorbringens durchgeführt wird.

Rechtsgrundlagen: Art 37 EMRK

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