§ 2 Abs 1 HeimAufG
Im Rahmen seiner Entscheidungsfindung befasst sich der OGH präzisierend mit der Frage, ob sich der Schutzzweck des § 2 Abs 1 HeimAufG auch darin erschöpft, Personen, welche nach einem Unfall postoperativ psychisch beeinträchtigt sind, zu erfassen.