Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob mündlich eine Vereinbarung von Elternteilzeit vorgenommen wurde, indem differenzierend auf die Begriffe der Teilzeit und Elternteilzeit eingegangen wird. Ist ein schriftliches Begehren zwingend erforderlich?
Rechtsgrundlagen: § 15h MSchG