Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage zu, ob auch in einem laufenden Verfahren ein Erneuerungsantrag gestellt werden kann, wenn ein laufendes Verfahren aufgrund der Befangenheit von Richtern an ein anderes OLG übertragen wird.
Rechtsgrundlagen: § 363a StPO
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