Zusammenfassung: Mit ihrer Entscheidung widmet sich die erkennende Instanz der Frage, wann Verjährungsfristen betreffend Handelsvertreter in Hinblick auf Rechnungslegung und die Vorlage eines Buchauszuges verjähren. Werden solche Nebenansprüche auch von der dreijährigen Verjährungsfrist erfasst?
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 HVertrG