Zusammenfassung: Thomas Traar widmet seinen Beitrag umfassenden Fragen in Hinblick auf das jeweilig auf Ehescheidungen anzuwendende Recht auf dem Boden der Rom III Verordnung. Traar zeigt dabei genau auf, welche Sachverhalte von der Verordnung erfasst werden und zeichnet damit ein genaues Bild vom Anwendungsbereich vorgenannter Rechtsquelle.
Rechtsgrundlagen: § 18 IPRG; § 20 IPRG