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Haftung für "technische Hilfsmittel" wie für Erfüllungsgehilfen?

ZivilrechtAufsatzDr. Christoph Freudenthaler, RAAÖJZ 2011/85ÖJZ 2011, 801 - 804 Heft 18 v. 15.9.2011

Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag geht der Frage nach, ob für technische Hilfsmittel ebenso einzustehen ist wie für Erfüllungsgehilfen. Dabei behandelt der Verfasser die fragliche analoge Behandlung automatisierter technischer Hilfsmittel im Lichte einer verschuldensunabhängigen Haftung.

Rechtsgrundlagen: § 1313a ABGB; § 89e GOG; § 34b STAG; § 140i NO

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