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§ 321 StPO

OGH-LeitsätzeStrafprozessrechtDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)JZ-LS 2011/129ÖJZ 2011, 789 Heft 17 v. 1.9.2011

Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat stellt eindeutig klar, dass eine Rechtsbelehrung ausschließlich eine Rechtsauffassung, und nicht etwa unterschiedliche Rechtsmeinungen, wiedergeben darf.

Rechtsgrundlagen: § 321 StPO

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