Zusammenfassung: In Hinblick auf den schadenersatzrechtlichen Zuspruch des Verdienstentgangs widmet sich der OGH in vorliegender Sache der Frage, wie weit die Bindungswirkung eines früher ergangenen Feststellungsurteils unter dem Aspekt der Schadensminderungspflicht und einer Zustandsbesserung des Verletzten in Hinblick auf spätere Folgeprozesse reicht.
Rechtsgrundlagen: § 1325 ABGB