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Art 34 Z 1 EuGVVO

OGH-LeitsätzeZivilprozessrechtÖJZ-LS 2011/90ÖJZ-LS 2011, 568 Heft 12 v. 15.6.2011

Art 34 Z 1 EuGVVO

Dieser Leitsatz behandelt die Thematik des Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung (ordre public) iSd Art 34 Z 1 EuGVVO. Ein Verstoß gegen die europäische ordre public ist demnach dann gegeben, wenn eine grobe Missachtung grundlegender Normen des Unionsrechts vorliegt.

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