Zusammenfassung: Grundlage diese Aufsatzes ist das Buch "Juristische Methodenlehre" von Ernst Kramer. Der Aufsatz handelt über die Begründung der Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung. Der Autor gibt dabei einen Überblick über die klassischen Interpretationsmethoden und das Richterrecht. In einer eigenen Stellungnahme beschreibt er dann die moderne Methodenlehre und geht auf verfassungsrechtliche Vorgaben sowie die Rechtsfortbildung durch Richterrecht ein.