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§ 164 AUßStrG

OGH-LeitsätzeErbrechtDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)JZ-LS 2011/73ÖJZ 2011, 473 Heft 10 v. 15.5.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung stellt klar, dass dem übergangenen Erben nach Vorliegen eines Einantwortungsbeschlusses nur mehr das Instrument der Erbschaftsklage offensteht.

Rechtsgrundlagen: § 164 AUßStrG

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