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Weisung Schaden nach Kräften gutzumachen muss bestimmt sein

StrafrechtJudikaturDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)EvBl 2011/70EvBl 2011, 471 - 472 Heft 10 v. 15.5.2011

Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung wendet sich der OGH klärend dem Konkretisierungsgebot in Hinblick auf Weisungen zur Schadenswiedergutmachung zu.

Rechtsgrundlagen: § 51 Abs 2 StGB

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