§ 281 Abs 1 Z 8 StPO
Gegenständlich hatte sich der OGH mit der vermeintlichen Anklageüberschreitung iZm einem veränderten rechtlichen Gesichtspunkt und der Verletzung von Verteidigungsrechten zu befassen.
OGH 14.1.2010, 13 Os 36/09g
§ 281 Abs 1 Z 8 StPO
Gegenständlich hatte sich der OGH mit der vermeintlichen Anklageüberschreitung iZm einem veränderten rechtlichen Gesichtspunkt und der Verletzung von Verteidigungsrechten zu befassen.
OGH 14.1.2010, 13 Os 36/09g