§ 271 Abs 7 StPO
Gegenständlich hatte sich der OGH mit der rechtlichen Qualität von protokollierten Rechtsmittelerklärungen zu befassen. Sind Rechtsmittel, wenn sie im Rahmen der Urteilsverkündung abgegeben werden, gesondert zu protokollieren oder finden sie Eingang in das über die Hauptverhandlung aufzunehmende Protokoll.