§ 932 ABGB
In vorliegendem Sachverhalt war fraglich, ob und wie weit dem Leasingnehmer eigene Gewährleistungsansprüche zustehen. Ist der Leasingnehmer also betreffend Substanzschäden zur Geltendmachung aktivlegitimiert oder steht ihm nur der Umweg der Drittschadensliquiditation offen?