Zusammenfassung: In ihrem Beitrag befassen sich die Autoren mit der zivilrechtlichen Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen iZm Kindesmissbrauch. Wie ist es zu rechtfertigen, dass dem Geschädigten kein Recht auf Geltendmachung von Schadenersatz mehr zustehen könnte obgleich die Tat nach strafrechtlichen Vorschriften noch nicht verjährt ist?
Rechtsgrundlagen: § 1489 ABGB