Zusammenfassung: Im vorliegenden Fall wird die Zwangsversteigerung einer Wohnung behandelt, wobei für den Eigentümer aufgrund psychischer Probleme ein Sachwalter bestellt war. In weiterer Folge waren vom EGMR Fragen in Hinsicht auf das Beschwerdevorbringen zu behandeln. Ist es gerechtfertigt, dass ein Handlungsunfähiger im eigenen Namen ein Verfahren nach der Konvention führt?
Rechtsgrundlagen: Art 8 MRK; Art 1 1. ZPMRK