§ 31 Abs 4 KBGG; § 17 Abs 1 KBGG; § 9 Abs 3 KBGG
Vorliegender Sachverhalt thematisiert die Frage der Rückforderung von Kinderbetreuungsgeld im Lichte des § 1 lit a KBGG-HärtefälleV. Fraglich war, ob der Härtefalltatbestand anzuwenden ist, wenn keine Überschreitung des Grenzbetrags durch eigene Einkünfte sondern eine Überschreitung der Freigrenze durch das Einkommen des Ehegatten vorliegt.