§ 228 ZPO
Im Rahmen vorliegender Entscheidung stellt das erkennende Gericht klar, dass für eine allfällige Nichtigkeit eines Patents ausschließlich ein Antrag auf Nichtigerklärung zur Verfügung steht.
OGH 31.8.2010, 17 Ob 6/10x
§ 228 ZPO
Im Rahmen vorliegender Entscheidung stellt das erkennende Gericht klar, dass für eine allfällige Nichtigkeit eines Patents ausschließlich ein Antrag auf Nichtigerklärung zur Verfügung steht.
OGH 31.8.2010, 17 Ob 6/10x