Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlicher Sache hatte sich das erkennende Gericht mit dem maßgeblichen Zeitpunkt für den Wegfall der Verpflichtung zum Export von Unterhaltsvorschüssen für Kinder, die in einem anderen Mitgliedsstaat wohnen, zu beschäftigen.
Rechtsgrundlagen: Art 87 VO (EG) 2004/88 3