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§ 281 Abs 1 Z 11 StPO

OGH-LeitsätzeStrafprozessrechtÖJZ-LS 2010/170ÖJZ-LS 2010, 1026 Heft 22 v. 15.11.2010

Zusammenfassung: Das erkennende Gericht stellt eindeutig klar, dass die einwandfreie Sachverhaltsermittlung zwar Gegenstand einer Berufung sein kann, eine Anfechtung im Wege einer Nichtigkeitsbeschwerde wird aber vom Konzept des § 281 Abs 1 Z 11 StPO nicht erfasst.

Rechtsgrundlagen: § 281 Abs 1 Z 11 StPO

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