Zusammenfassung: Der OGH widmet sich mit seiner Entscheidung der Frage, welche Gegenstände die Einziehung als vorbeugende Maßnahme umfasst.
Rechtsgrundlagen: § 26 Abs 1 StGB
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der OGH widmet sich mit seiner Entscheidung der Frage, welche Gegenstände die Einziehung als vorbeugende Maßnahme umfasst.
Rechtsgrundlagen: § 26 Abs 1 StGB
Schlagwörter: