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§ 26 Abs 1 StGB

OGH-LeitsätzeStrafrechtÖJZ-LS 2010/162ÖJZ-LS 2010, 972 - 973 Heft 21 v. 1.11.2010

Zusammenfassung: Der OGH widmet sich mit seiner Entscheidung der Frage, welche Gegenstände die Einziehung als vorbeugende Maßnahme umfasst.

Rechtsgrundlagen: § 26 Abs 1 StGB

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