Zusammenfassung: Vorliegender Sachverhalt thematisiert die Frage, ob die vertragswidrige Nutzung einer Forderung durch den Zedenten einer betrügerischen Irreführung gleichkommt. Ist eine Privatbeteiligung des Konkursgläubigers im Verfahren zulässig?
Rechtsgrundlagen: § 146 StGB