Zusammenfassung: In vorliegender Sache war fraglich, ob das Befahren eines Servitutswegs mit Schwerfahrzeugen, der aufgrund seiner Beschaffenheit für solche KfZ nicht geeignet ist, überschießend ist.
Rechtsgrundlagen: § 484 ABGB
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Zusammenfassung: In vorliegender Sache war fraglich, ob das Befahren eines Servitutswegs mit Schwerfahrzeugen, der aufgrund seiner Beschaffenheit für solche KfZ nicht geeignet ist, überschießend ist.
Rechtsgrundlagen: § 484 ABGB
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