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§ 56 Abs 1 StPO

OGH-LeitsätzeStrafprozessrechtÖJZ-LS 2010/145ÖJZ-LS 2010, 876 Heft 19 v. 1.10.2010

Zusammenfassung: In vorliegender Sache stellt der OGH in Hinblick auf den Gebührenanspruch eines Übersetzers, der Übersetzungshilfe anlässlich der Urteilsverkündung leistet, eindeutig klar, dass dieser unter § 56 Abs 1 3. S fällt und daher kein Verlangen voraussetzt.

Rechtsgrundlagen: § 56 Abs 1 StPO

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