§ 1304 ABGB
Ernst Karner behandelt im Rahmen seiner Judikaturbesprechung eine bemerkenswerte Änderung der höchstgerichtlichen Judikaturlinie hinsichtlich frustrierter Aufwendungen. Der OGH sieht nunmehr im unfallbedingten Verlust der Fähigkeit, einen vertraglichen Anspruch, in casu aus einem Reisevertrag, auszunutzen, einen ersatzfähigen Vermögensnachteil.