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Ausschluss vom Wahlrecht

MenschenrechteJudikaturDr. Wolf Okresek, Sekt.-Chef im BKA i.R.MRK 2010/6ÖJZ 2010, 734 - 736 Heft 16 v. 15.8.2010

Zusammenfassung: Vorliegender Sachverhalt beinhaltet den Ausschluss vom Wahlrecht im Falle Inhaftierter. Aus welchen Gründen ist ein solcher Ausschluss im Lichte des Art 3 1. ZPMRK tragbar?

Rechtsgrundlagen: Art 3 1. ZPMRK

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