Zusammenfassung: Vorliegender Sachverhalt beinhaltet den Ausschluss vom Wahlrecht im Falle Inhaftierter. Aus welchen Gründen ist ein solcher Ausschluss im Lichte des Art 3 1. ZPMRK tragbar?
Rechtsgrundlagen: Art 3 1. ZPMRK
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Vorliegender Sachverhalt beinhaltet den Ausschluss vom Wahlrecht im Falle Inhaftierter. Aus welchen Gründen ist ein solcher Ausschluss im Lichte des Art 3 1. ZPMRK tragbar?
Rechtsgrundlagen: Art 3 1. ZPMRK
Schlagwörter: