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§ 1295 Abs 2 ABGB

OGH-LeitsätzeSchadenersatzrechtÖJZ-LS 2010/117ÖJZ-LS 2010, 731 - 732 Heft 16 v. 15.8.2010

Zusammenfassung: Das erkennende Gericht hatte in vorliegender Sache den Zuspruch des Ersatzes für reine Vermögensschäden zu beurteilen. Dabei war fraglich, ob ein Schaden, der aufgrund des schädigenden Verhaltens des Vertragserfassers eintritt, Schadenersatz nach § 1330 ABGB nach sich zieht.

Rechtsgrundlagen: § 1295 Abs 2 ABGB

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