Zusammenfassung: Mit vorliegendem Erkenntnis stellt der OGH hinsichtlich eines Transportschadens eindeutig fest, dass eine Schiedsklausel, deren einzige Intention ein Ausschluss internationaler Zuständigkeiten ist, Nichtigkeit und Rechtswirksamkeit nach sich zieht.
Rechtsgrundlagen: Art 33 CMR