§ 226 ZPO
In dieser Entscheidung war fraglich, ob ein von einem Rechtsanwalt begehrter Pauschalbetrag, der auf gesondert zu beurteilenden Rechtsverhältnissen beruht, entsprechend aufzugliedern ist, um den Bestimmtheitserfordernissen des § 226 ZPO gerecht zu werden.
OGH 19.3.2010, 6 Ob 258/09y