Zusammenfassung: Dieser Kurzbericht informiert über die nun im Nationalrat beschlossene "Lissabon-Begleitnovelle" zum B-VG, die sowohl dem Nationalrat als auch dem Bundesrat das Recht, gegen einen Gesetzgebungsakt im Rahmen der Europäischen Union beim EuGH Klage wegen Verstoßes gegen das Subsidiaritätsprinzip zu erheben, einräumt. Weiters haben sich die beiden Kammern auch eine starke Position bei der Anwendung der Brückenklausel (Passarelle) gesichert.