§ 281 Abs 1 Z 3 StPO
Hier wurde festgestellt, dass die Rechtswirksamkeit der Anklage Voraussetzung für das Auslösen der Vorbereitungsfrist des § 221 Abs 2 erster Satz StPO ist.
OGH 13.4.2010, 14 Os 20/10p
§ 281 Abs 1 Z 3 StPO
Hier wurde festgestellt, dass die Rechtswirksamkeit der Anklage Voraussetzung für das Auslösen der Vorbereitungsfrist des § 221 Abs 2 erster Satz StPO ist.
OGH 13.4.2010, 14 Os 20/10p