§ 73 ASGG
Hier wurde festgestellt, dass die Klage gegen den Bescheid, mit dem ein Antrag auf Weitergewährung der Waisenpension wegen rechtskräftig entschiedener Sache zurückgewiesen wurde, unzulässig ist und nur mehr der Einspruch an den Landehauptmann offen steht.
OGH 2.3.2010, 10 ObS 14/10x