§ 26 Abs 3 UVG
Hier hat der OGH die Frage geprüft, ob ein Ersatzanspruch des Scheinvaters auch dann mit Ablauf von drei Jahren nach Rechtskraft der Statusentscheidung verjährt, wenn er im Regressweg an den Unterhaltsvorschüsse leistenden Bund gezahlt hat. Mit Praxishinweis der EvBl Redaktion.