§ 281 Abs 1 StPO
Diese Entscheidung behandelt Fragen iZm der Rechtsnatur abgabenbehördlicher Schätzungen im gerichtlichen Finanzstrafverfahren. Wenn solche Ermittlungsergebnisse als Beweismittel im Verfahren verwendet werden, hat das erkennende Gericht gem § 258 Abs 1 StPO darauf bei der Urteilsfällung und va bei der Begründung Rücksicht zu nehmen.