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Begründungsstandards für U im gerichtlichen Finanzstrafverfahren

StrafprozessrechtJudikaturDr. Helge Hoch, HR d. OGH; Dr. Erich Kodek, Sen.-Präs. des OGH i.R.; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGHEvBl 2010/91EvBl 2010, 609 - 610 Heft 13 v. 1.7.2010

§ 281 Abs 1 StPO

Diese Entscheidung behandelt Fragen iZm der Rechtsnatur abgabenbehördlicher Schätzungen im gerichtlichen Finanzstrafverfahren. Wenn solche Ermittlungsergebnisse als Beweismittel im Verfahren verwendet werden, hat das erkennende Gericht gem § 258 Abs 1 StPO darauf bei der Urteilsfällung und va bei der Begründung Rücksicht zu nehmen.

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