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§ 363b Abs 2 Z 1 StPO

OGH-LeitsätzeStrafprozessrechtÖJZ-LS 2010/94ÖJZ-LS 2010, 569 - 570 Heft 12 v. 15.6.2010

Zusammenfassung: Im Mittelpunkt der angesprochenen Entscheidung steht der strafprozessrechtliche Verteidigerbegriff iZm der Unterschriftserfordernis eines Erneuerungsantrags.

Rechtsgrundlagen: § 363b Abs 2 Z 1 StPO

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