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§ 27 Abs 2 GBG

OGH-LeitsätzeGrundbuchsrechtÖJZ-LS 2010/92ÖJZ-LS 2010, 568 - 569 Heft 12 v. 15.6.2010

Zusammenfassung: Der OGH hat sich zur Eintragungsgrundlage im Grundbuch geäußert und eindeutig konstatiert, dass die Firmenbuchnummer alleine ohne Angabe des Geburtsdatums einer natürlichen Person nicht als ausreichend zu erachten ist.

Rechtsgrundlagen: § 27 Abs 2 GBG

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