§ 18 B-GlBG; § 18a B-GlBG
Im Zusammenhang mit dem Fortkommen weiblicher Beamter im Bundesdienst hatte das erkennende Gericht sich mit entsprechenden Nachweisen und der Glaubhaftmachung der Schlechterstellung von sich bewerbenden Frauen zu befassen.
OGH 18.2.2010, 8 ObA 27/09t