§ 693 ABGB
In vorliegender Sache war zu klären, ob ein bereits empfangenes Legat, hier in Form eines vermachten Hauses und des entsprechenden ersparten Mietzinses, iZm der Berichtigung aller Vermächtnisse in die Berechnung des Ersatzanspruchs einzubeziehen ist.
OGH 17.12.2009, 6 Ob 204/09g